Für die zu erhaltenden Knicks (Wallhecken) sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und der Charakter eines intakten Knicks erhalten bleiben. Lücken in der Bepflanzung sind durch Nachpflanzungen zu schließen. Die Knicks sind unter Erhaltung der Einzelbäume (Überhälter) alle 8 bis 12 Jahre auf den Stock zu setzen. Der Abstand der Einzelbäume soll 30 bis 40 m betragen.
Stellplätze sind unter den Gebäuden in Tiefgaragen unterzubringen. Ausnahmsweise können Stellplätze auf den Hofflächen von gewerblichen Bauten sowie auf der mit „(f)" bezeichneten Fläche angelegt werden; für je vier Stellplätze ist dann ein großkroniger Baum zu pflanzen.
Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind innerhalb des Vorhabengebiets nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Terrassen, Stellplätze, Wege, Plätze und Freitreppen sowie Kinderspielflächen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m2 je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.
Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 751 der Gemarkung Wandsbek sowie das auf dem Flurstück 2292 der Gemarkung Wandsbek unter der Arkade festgesetzte Gehrecht umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten.
Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften:
Die mit "2" bezeichnete Fläche ist artenreich mit Sträuchern zu bepflanzen und zu erhalten.
In dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich des allgemeinen
Wohngebiets ist für einen Außenbereich einer Wohnung
entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäu-
deseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie
zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste
Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen
sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen
insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es
ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außen-
bereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.