Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind in dem Vorhabengebiet nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet.
In den Gewerbe- und Industriegebieten sind Dach- und Technikaufbauten bis maximal 4,5 m Höhe zulässig. Ein Überschreiten der festgesetzten Gebäudehöhe für technische Aufbauten (wie zum Beispiel Dachaufbauten, Zu- und Abluftanlagen) ist – mit Ausnahme der Gewerbe- und Industriegebietsteilflächen der Flurstücke 1632, 14180, 14181 und 8839 der Gemarkung Wilhelmsburg – bis zu 3 m zulässig.
7.1 Das festgesetzte Gehrecht zwischen der Marckmannstraße und der Billhorner Kanalstraße umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zur Nutzung als allgemein zugänglicher Gehweg. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.
7.2 Das festgesetzte Leitungsrecht im urbanen Gebiet „MU 1“ umfasst die Befugnis der zuständigen Ver- und Entsorgungsträger, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden. Bauliche Vorhaben und Nutzungen, welche die Verlegung sowie Unterhaltung unterirdischer Leitungen beeinträchtigen können, sind unzulässig.
Vorgartenzonen sind unversiegelt anzulegen und gärtnerisch zu gestalten. Davon ausgenommen sind die notwendigen Zuwegungen und Zufahrten sowie die gemäß Nummer 9 zulässigen Anlagen.
Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig. Einzelhandelsbetriebe, die mit Kraftfahrzeugen einschließlich Zubehör handeln sowie Läden, die der täglichen Versorgung der im Plangebiet arbeitenden Menschen dienen, sind ausnahmsweise zulässig. Auf den in der Anlage schraffiert dargestellten Flächen mit vorhandenem Einzelhandel sind Einzelhandelsbetriebe ausnahmsweise zulässig, wenn sie mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern.