[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.2 | Zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der Baugrenze sind Nebenanlagen im Sinne von § 14 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) sowie Zäune, Mauern und Hecken von mehr als 80 cm Höhe nicht zulässig.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 611, 610]
[§2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 316, 317]
[Nr. 4.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 4.2 | Die zulässigen Traufhöhen für die eingeschossigen Läden (L1g) betragen höchstens 4,5 m.][Nr. 4.´3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 4.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 4.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 421]
[§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Jenfeld 23“ wird der Verordnung über den Bebauungsplan Jenfeld 23 hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 1 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Das Änderungsgebiet westlich der Wilsonstraße wird wie
folgt begrenzt:
Nordostgrenze des Flurstücks 3439, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 3336, Südostgrenze des Flurstücks 3439 und über das Flurstück 3439 der Gemarkung Jenfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512).“][§1 Nr.3.1 | 3. § 2 wird wie folgt geändert:
Nummer 25 erhält folgende Fassung:
„25. Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen; im Änderungsgebiet westlich der Wilsonstraße ist auf den ebenerdigen Stellplatzanlagen je vier Stellplätze
ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich eines jeden anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.“][§1 Nr.3.2 | Es wird folgende Nummer 29 angefügt:
„29. Für den in der Anlage dargestellten Änderungsbereich des Bebauungsplans sind innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen maximal vier Vollgeschosse zulässig. Weitere Geschosse sind
unzulässig.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
[§2 Nr.1 | Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe und Anlagen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Auf der mit „b" bezeichneten Fläche kann die festgesetzte Gebäudehöhe für einzelne Gebäudeteile wie Werbeträger und technische Aufbauten um bis zu 5 m überschritten werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Die mit „a" bezeichnete Fläche ist zu 30 vom Hundert (v.H.) mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und zu 70v.H. als Wiesenfläche anzulegen und extensiv zu pflegen.][§2 Nr.6 | Die Dachflächen von Gebäuden sind zu mindestens 80 v.H., Schutzdächer von Stellplatzanlagen zu mindestens 50 v. H. mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden und die Schutzwände sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8 | Auf den nicht überdachten Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind einheimische standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Für die zu erhaltenden Bäume, Sträucher und Knicks sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so vorzunehmen, daß der Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung und der Knicks erhalten bleibt. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeauf- höhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.11 | Gehwege und Feuerwehrtrassen sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
Wandse - Bei der Hopfenkarre - Ahrensburger Straße
technHerstellDatum
2016-05-26
texte
[Nr. 2.6 | Die bei der Garage unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.][Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.2 | Die zulässigen Traufhöhen für die eingeschossigen Läden (L1g) betragen höchstens 5,0 m.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]
Der Bebauungsplan Poppenbüttel 31 für den Geltungsbereich Müssenredder — Gemarkungsgrenze Hummelsbüttel/Poppenbüttel — über das Flurstück 4336 der Gemarkung Hummelsbüttel — Tegelsbarg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-12-10
texte
[§2 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke unter Ausschluß flüssiger und fester Brennstoffe zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§3 Nr.1 | Für die Wohnbebauung gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die zwei- bis viergeschossigen Baukörper sind architektonisch durch Vor- und Rücksprünge sowie durch Loggien oder Balkone zu gliedern und in ihrem Erscheinungsbild an das Bauwerk Müssenredder 114 bis 122 anzupassen. Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhäuser kann bis zu 3 m, durch Terrassen und Balkone bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§3 Nr.2 | Für die Wohnbebauung gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Auf den mit (a) gekennzeichneten Stellplatzflächen sind Holzpergolen zu errichten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]