Der Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 17 für den Geltungsbereich südlich des Eichelhäherkamps zwischen Lemsahler Landstraße und dem Redderbargteich (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Lemsahler Landstraße - Eichelhäherkamp - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 608, Südgrenze des Flurstücks 1725 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt.
technHerstellDatum
2016-01-11
texte
[§2 Nr.1 | Auf der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage sind innerhalb der überbaubaren Flächen Gebäude mit Umkleide- und Sanitärräumen, Clubräumen und Geschäftsräumen des Vereins, Mehrzwecksporträume sowie Räume für die offene Kinder- und Jugendarbeit zulässig; weitere bauliche Anlagen des Hochbaus sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Ausnahmsweise kann die Höhe der festgesetzten Schutzwand um 0,8 m reduziert werden, wenn durch eine lärmmindernde Anordnung und Ausgestaltung des Vereinsgebäudes innerhalb der überbaubaren Fläche der gleiche Lärmschutz erreicht werden kann.][§2 Nr.3 | Für je vier ebenerdige Stellplätze ist ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.4 | Der festgesetzte Schutzwall ist zu begrünen, dabei ist für je 2 m² eine Pflanze zu verwenden. Es sind 10 vom Hundert (v. H.) Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v. H. Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.5 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.6 | Für Wallhecken (Knicks) sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau eines Knicks erhalten bleibt. Vorhandene Lücken sind durch Nachpflanzungen zu schließen. Die festgesetzten Knicks sind im 10 bis 15-jährigen Turnus fachgerecht auf den Stock zu setzen.][§2 Nr.7 | Fensterlose Fassaden und die Lärmschutzwand sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8 | Die Dachflächen der Gebäude sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.9 | Auf der öffentlichen Grünfläche sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.10 | Die als extensives Grünland festgesetzte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als an den Standort angepasstes Dauergrünland zu entwickeln und zu erhalten. Die Ausbringung von Stickstoffdüngemitteln und von Pflanzenbehandlungsmitteln ist nicht zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 521]
Der Bebauungsplan Bergedorf 116 für ein Gebiet im Übergang vom Bergedorfer Gehölz zum Bergedorfer Villengebiet südlich des Billtalstadions, östlich der Straße Pfingstberg und nördlich des Reinbeker Wegs (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 602 und 603) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Pfingstberg – Reinbeker Weg – Westgrenze des Flurstücks 3793, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 305, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 7612, über das Flurstück 7612, Ost-, Nord- und Südgrenze des Flurstücks 5983, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 7091 der Gemarkung Bergedorf.
technHerstellDatum
2018-05-03
erstellungsMassstab
1000
texte
[2.1 | Auf den Flächen für Gemeinbedarf und auf der Versorgungsfläche können außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen befestigte Hofflächen, Zufahrten, Garagen, Stellplätze und Wege sowie Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, 1062) zugelassen werden.][2.2 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenze durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen um bis zu 5,00 m zulässig.][2.3 | Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche im Allgemeinen Wohngebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes allgemein zulässig.][2.4 | Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche im Allgemeinen Wohngebiet darf die überbaubare Grundstücksfläche durch den auskragenden Kopf des Wasserturmes überschritten werden.][2.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Wasserwerke GmbH sowie der Stromnetz Hamburg GmbH unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten.][2.6 | Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sowie Ablagerungen sind im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][2.7 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sowie für Ersatzpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu erhalten.][2.8 | Für die zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Bäumen vorzunehmen. Abweichungen von den festgesetzten Baumstandorten können zugelassen werden.][2.9 | Auf der Fläche zum Anpflanzen von Sträuchern sind niedrigwachsende Sträucher zu pflanzen.][2.10 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf und in den allgemeinen Wohngebieten sind zu Straßenverkehrsflächen und zum Waldgebiet angrenzende Einfriedigungen entweder in Form von Hecken oder als durchbrochene Zäune in Verbindung mit Hecken zulässig. Pflanzungen müssen einen Mindestabstand von 0,5 m zu der jeweiligen Grenze der Straßenverkehrsfläche einhalten.][2.11 | In den Allgemeinen Wohngebieten ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][2.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Dachflächen von Nebenanlagen und Garagen und auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf mindestens 70 vom Hundert der Gebäudedachfläche mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][2.13 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][2.14 | Für naturschutzrechtliche Eingriffe auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf sind drei Flachkästen für baumbewohnende Fledermausarten und sechs Nisthilfen für Nischenbrüter an Großbäumen im Plangebiet oder im Bergedorfer Gehölz anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.][2.15 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf ist für die Außenbeleuchtung nur die Verwendung von Lampentypen zulässig, die ein für Vögel und Insekten wirkungsarmes Spektrum aufweisen. Die Lichtquellen sind außerdem zum Bergedorfer Gehölz hin abzuschirmen.][2.16 | Für den Waldersatz sowie für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen wird der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf und der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung eine außerhalb des Plangebiets liegende 5.850 m² große Teilfläche des Flurstücks 2561 der Gemarkung Lohbrügge zugeordnet.][2.17 | Auf der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Öffentlicher Platz“ sind Aufenthaltsflächen, Stellplätze sowie Anlagen für die Erschließung der angrenzenden Nutzungen zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
Der Bebauungsplan Schnelsen 91 für den Geltungsbereich zwischen Riekbornweg, Oldesloer Straße und Glißmannweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Riekbornweg - Oldesloer Straße - Nordostgrenzen der Flurstücke 1097 und 1093, Südostgrenze des Flurstücks 1093 der Gemarkung Schnelsen.
technHerstellDatum
2015-03-24
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Mischgebiet sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummern 6, 7 und 8 BauNVO unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Die Oberkante der Tiefgarage einschließlich ihrer Überdeckung darf nicht über die natürliche Geländeoberfläche herausragen.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet, für das eine abweichende Bauweise festgesetzt ist, gilt die offene Bauweise, wobei Gebäude eine Länge von mehr als 50 m aufweisen dürfen.][§2 Nr.6 | Die Mindesttiefe der Abstandsfläche zu dem mit „(A)" bezeichneten Teil der nordöstlichen Plangebietsgrenze beträgt 0,4 H.][§2 Nr.7 | Im Mischgebiet sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an den Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.8 | Die Schutzwand ist in einer Höhe zu errichten, die zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588, 1790), geändert am 9. Februar 2006 (BGBl. I S. 324), erforderlich ist. Auf die Errichtung einer Schutzwand kann verzichtet werden, wenn durch die abschirmende Wirkung eines Gebäudes die Anforderungen von Satz 1 erfüllt werden. An den Gebäuden nach Satz 2 sind an den lärmzugewandten Gebäudeseiten vor den zum dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen verglaste Vorbauten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Soll an den Gebäuden nach Satz 2 die lärmzugewandte Gebäudeseite geschlossen ausgeführt werden, müssen Fenster zur lärmabgewandten Seite angeordnet werden, die den Anforderungen des § 44 Absatz 2 der Hamburgischen Bauordnung entsprechen. Im Fall von Satz 4 müssen Fenster, die zur lärmzugewandten Seite ausgerichtet sind, als nicht zu öffnende Fenster ausgeführt werden.][§2 Nr.9 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Sofern Bäume angepflanzt werden, muss der Substrataufbau im Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m2 mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.10 | In den Baugebieten sind die bis zu 20 Grad flachgeneigten Dachflächen, soweit sie nicht der Belichtung, als Zuwegungen und Terrassenflächen oder für Dachaufbauten zur Aufnahme technischer Anlagen erforderlich sind, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.11 | Im allgemeinen Wohngebiet ist je angefangene 500 m2 Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 1.000 m2 Grundstücksfläche ein großkroniger Baum zu pflanzen. Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen. Für die anzupflanzenden Bäume sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten.][§2 Nr.12 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
Der Bebauungsplan Volksdorf 4 für das Plangebiet Eulenkrugstraße — Foßredder — Rehblöcken — Mellenbergweg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 525) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-10-28
texte
[§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten soweit sie nicht als Höchstgrenze bezeichnet ist. Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) dürfen nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Gewerbegebiet oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.5 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 525]
[§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | In dem reinen Wohngebiet sind ausschließlich Wohnnutzungen zulässig. Die festgesetzte Grundflächenzahl darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.3 | In dem reinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Breite von 5 m und einer Tiefe von 2 m zulässig.][§2 Nr.4 | In dem reinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.5 | Für festgesetzte Baum- und Heckenanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bäume sind mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig. Als Heckenpflanzen sind mindestens zweimal verpflanzte Gehölze, Höhe 100 cm bis 150 cm, zu verwenden.][§2 Nr.6 | Im reinen Wohngebiet sind die Dachflächen der Hauptgebäude mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Gehwege und Terrassen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Die Tiefgarage muss einschließlich Erdauftrag vollständig unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.9 | In dem Vorhabengebiet sind Nichtvollgeschosse über die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse hinaus unzulässig. Technische Aufbauten (zum Beispiel Fahrstuhlüberfahrten oder Treppenaufgänge zu Dachterrassen) sind ausnahmsweise mit einer Höhe bis zu 3 m zulässig.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]
[§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Rahlstedt 65“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 werden folgende Sätze angefügt:
„Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
Der Bebauungsplan Neustadt 26 für den Geltungsbereich Jan-Valkenburg-Straße — Kohlhöfen — Rademachergang — Kornträgergang — Wexstraße — Ostgrenzen der Flurstücke 1753, 1127, 1487, 1101 und 1106 der Gemarkung Neustadt-Nord — Alter Steinweg — Düsternstraße — Michaelisstraße — Ost-West-Straße — Westgrenzen des Flurstücks 1272 der Gemarkung Neustadt-Süd — Großneumarkt — Markusstraße — Westgrenzen der Flurstücke 846 und 1660 der Gemarkung Neustadt-Nord (Bezirk Hamburg- Mitte, Ortsteile 106 und 105) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-05-08
texte
[§2 Nr.1 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden. Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Die Beheizung ist durch Anschluß an die überörtliche Fernwärmeversorgung vorzunehmen. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe oder Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie verwendet werden.][§2 Nr.3 | Stellplätze für Kraftfahrzeuge dürfen nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet beidseitig des Fußgängerbereichs zwischen dem Alten Steinweg und der Michaelisstraße kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Erker bis zu 2,0 m zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Im besonderen Wohngebiet werden Geschäfts- und Bürogebäude sowie Ausnahmen nach § 4 a Absatz 3 Nummern 2 und 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.7 | Auf den mit (A) gekennzeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets sind nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet zwischen Alter Steinweg und Michaelisstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen erreicht werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 106, 105]
[§2 Nr.1 | Im urbanen Gebiet ist ein Mindestanteil von etwa 14.500 m² der Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden.][§2 Nr.2 | Im urbanen Gebiet ist eine Wohnnutzung im Erdgeschoss und in den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen der überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig.][§2 Nr.3 | Im urbanen Gebiet sind Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten
(insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder
ohne Gewinnmöglichkeiten dienen und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf
Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist) und Tankstellen nach §6a Absatz 3 der aunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), zuletzt geändert am 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6 S. 1, 3), werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im urbanen Gebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.5 | An den rückwärtigen, zum Innenhof ausgerichteten Fassaden ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone bis zu einer Tiefe von 2 m auf maximal einem Drittel der Fassadenlänge jeden Geschosses und durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig.][§2 Nr.6 | Die festgesetzten Gebäudehöhen können für Dachzugänge, sonstige Dachaufbauten, technische Anlagen (wie zum Beispiel Zu- und Abluftanlagen, Fahrstuhlüberfahrten) sowie Balkongeländer um bis zu 1,6m überschritten werden. In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen kann die festgesetzte Gebäudehöhe für die genannten Anlagen um bis zu 2,1m überschritten werden. Die Aufbauten sind gruppiert anzuordnen und durch Verkleidungen gestalterisch zusammenzufassen. Freistehende Antennenanlagen sind unzulässig.][§2 Nr.7 | Im urbanen Gebiet sind Pkw-Stellplätze nur in der Tiefgarage zulässig.][§2 Nr.8 | Die zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen und zu den festgesetzten Gehrechten ausgerichteten Fassaden von Gebäuden sind nur in rotem oder rot-braunem Ziegelmauerwerk auszuführen. Für einzelne Architekturteile der Außenwände wie Balkone, Stürze, Gesimse und Brüstungen können andere Baustoffe zugelassen werden, sofern das Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt.][§2 Nr.9 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zur Nutzung als allgemein zugängliche Passage. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Versorgungsunternehmen unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.11 | Bei in den mit „(C)“ bezeichneten Fassadenbereichen gelegenen Wohnungen sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder ergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.12 | Bei in den mit „(D)“ bezeichneten Fassadenbereichen gelegenen Wohnungen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser
Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und
Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.13 | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten
oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen
sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es
ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.14 | Durch geeignete Grundrissgestaltung sind Hotelzimmer oder Bettenräume in Beherbergungsstätten sowie gewerblich genutzte Aufenthaltsräume (Büros, Besprechungsräume, Pausenräume) den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung dieser Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss an den lärmzugewandten Gebäudeseiten ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.15 | Der Erschütterungsschutz für die Gebäude ist durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (analog dem Mischgebiet nach Baunutzungsverordnung) für die jeweils im Tagzeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) oder Nachtzeitraum (22.00 Uhr
bis 6.00 Uhr) schutzwürdigen Aufenthaltsräume eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B5), Nummer 6.2, für die jeweils im Tagzeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) oder Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) schutzwürdigen Aufenthaltsräume nicht überschreitet. Die DIN 4150 ist zu kostenfreier Einsicht für jedermann im Staatsarchiv niedergelegt. Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 101]
[1. | Straßenabschnitte, an denen Überfahrten für Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere für Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerbetriebe und ähnliche Betriebe nicht zulässig ist.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702, 711, 714]