Der Bebauungsplan Niendorf 29 für den Geltungsbereich Äußerer Straßenring von der Westgrenze des Schippelmoorgrabens über das Flurstück 365 der Gemarkung Niendorf bis Moorrand (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-06-02
erstellungsMassstab
1000
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
Der Bebauungsplan Iserbrook 7 für das Plangebiet Schenefelder Landstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 1761, 1835 und 1861 der Gemarkung Dockenhuden -Windloh - Brookwisch - Osterloh - Südgrenzen der Flurstücke 1854 bis 1848 und in südlicher Richtung über das Flurstück 1750 der Gemarkung Dockenhuden zur Osdorfer Landstraße - Sülldorfer Landstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 224) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-04-28
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg. für den Anschluß des Jugendheims an die Verkehrsfläche, auf dem Flurstück: 1750 der Gemarkung Dockenhuden eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten• die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21 302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 224]
Der Bebauungsplan Rahlstedt 46 für das Plangebiet Kittelweg — Am Hegen — Ostgrenzen der Flurstücke 2357, 2354 und 2353, von hier über die Flurstücke 2353 bis 2350 zur Südostecke des Flurstücks 2339, Südgrenzen der Flurstücke 2339, 2338 sowie 2332 bis 2330 der Gemarkung Alt-Rahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-26
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen ist. Die Fläche darf für Einstellplätze und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 -n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
für die zweigeschossigen Läden (L2g) 7,5 m.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Straßen- und Baulinien vor den Geschäftshäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenflächen). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern, einschließlich der Fläche über der Garage unter Erdgleiche, sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.][Nr. 2.7 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 307]
Der Bebauungsplan Eißendorf 26 für den Geltungsbereich Beerentaltrift — Wildrosenweg — Brambuschweg — Südgrenzen der Flurstücke 1599, 1589, 1653, 1652, 1588, 1587, 1586 (Wildrosenweg), 1712, 1811, 2682 und 1577 bis 1579 der Gemarkung Eißendorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-09-11
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
[1.1 | Das reine Wohngebiet ist gemäss §10 Abs.4 der BPVO für die Hansestadt Hamburg v. 8.6.1938 besonders geschützt.
Gewerbliche und handwerkliche Betriebe, Läden und Werbeanlagen sind nicht zulässig. Für die Flächen am rot signierten Straßenrand der Wohngebiete gelten diese Einschränkungen nicht.][1.2 | Das reine Wohngebiet ist gemäss §10 Abs.4 der BPVO für die Hansestadt Hamburg v. 8.6.1938 besonders geschützt.
Die Mindestgrundstücksgröße bei der offenen Bebauung soll 1000 qm, bei Gruppenhausbebauung mit Sielanschlüssen 450 qm, bei Reiheneinzelhäusern 200 qm nicht unterschreiten.
Bei einigen am Alsterufer belegenen rot umrandeten Flächen soll die Mindestgrundstücksgröße 5000 qm betragen.][2. | Zusatz für W2o und M2o - Gebiet
Je Grundstück werden bis zu 2 Wohnungen zugelassen unter der Voraussetzung, dass die Bestimmungen der Abwasserverordnung von 1940 eingehalten werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]
[§2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]