BP_Plan



Filter
  • XPLAN_BP_PLAN_40f6ff95-1731-4aa7-9222-a81ef319b822

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_40f6ff95-1731-4aa7-9222-a81ef319b822
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    • XPLAN_BP_PLAN_40f6ff95-1731-4aa7-9222-a81ef319b822
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D183
    xpPlanDate
    • 1957-07-08
    name
    • D183
    internalId
    • 39874c75-eabe-48c8-b41c-2037ff941bc6
    technHerstellDatum
    • 2016-04-12
    texte
    • [Nr. 2.1 | Die im Durchführungsplan als vorhandene Baulichkeiten dargestellten Bauwerke dürfen nicht erweitert und verändert und beim Abgang nicht bzw. nur innerhalb der im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen wiedererrichtet werden. Sie sind bei der Umlegung, spätestens jedoch bei Ausführung der neuen Bebauung bzw. bei Inanspruchnahme der neu ausgewiesenen Straßen- oder Grünflächen, zu beseitigen.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens 40,0 m für die drei zehngeschossige Geschäftshausbebauung (G13).][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens 19,0 m für die sechsgeschossige Wohnhausbebauung (W6g).][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens 7,50 m für die zweigeschossige Ladenbebauung (L2g).][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens 4,50 m für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g).][Nr. 2.3 | Der Durchführungsplan schreibt die Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen (W6g, G 13 + 1g) vor, für die die näheren Bedingungen für die Ausführung im Baugenehmigungsverfahren festgelegt werden.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen der ein- und zweigeschossigen Ladenbebauung (L1g, L2g) und der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sowie die Oberfläche der östlichen kellergeschossigen Garage (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 416]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-07-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e7acaa55-f373-49dd-a3d7-44e77fd8cbff]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_40feb223-422c-4038-b2b9-dc0319143937

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    • XPLAN_BP_PLAN_40feb223-422c-4038-b2b9-dc0319143937
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf44
    xpPlanDate
    • 1983-05-10
    name
    • Niendorf44
    internalId
    • ca97786e-efc0-400a-9702-c1586d0ed946
    technHerstellDatum
    • 2014-07-08
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1983-05-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e34364f9-425d-426c-8400-c80e3e6be354]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_410cae72-c22f-4b80-80db-baac43d37374

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    • XPLAN_BP_PLAN_410cae72-c22f-4b80-80db-baac43d37374
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf9-Roenneburg7
    xpPlanDate
    • 1964-09-25
    name
    • Wilstorf9-Roenneburg7
    internalId
    • adad947d-4bc1-45f5-89b3-3427ffc017a7
    technHerstellDatum
    • 2015-07-27
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet drei- und viergeschossiger Bauweise nicht durch Einfriedigungen getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 {Reichsgesetzblatt I Seite 219), und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 705, 706]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-09-25
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a1d2c5da-9f6e-4f9b-858a-58930609c430]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_410f0b95-85aa-4b60-94ba-d088383b7b85

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_410f0b95-85aa-4b60-94ba-d088383b7b85
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_410f0b95-85aa-4b60-94ba-d088383b7b85
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D153A
    xpPlanDate
    • 1961-04-04
    name
    • D153A
    internalId
    • 0081b8e8-c3af-49b4-87ee-fde9931f5812
    technHerstellDatum
    • 2016-06-01
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die zulässige Traufhöhe beträgt für die eingeschossigen Läden (L1g) höchstens 5,0 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen (einschließlich der Fläche über den Garagen unter Erdgleiche) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.6 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche (GaK) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.][Nr. 2.7 | Als Gemeinschaftsanlage ist eine gemeinschaftliche Zu- und Abfahrt zu den Garagen unter Erdgleiche (GaK) auf den Flurstücken 94 und 95 ausgewiesen. Die Kosten für die Bereitstellung der Flächen sowie die Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung der gemeinschaftlichen Zu- und Abfahrten haben die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke gemeinsam zu tragen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 502]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-04-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5be91436-6241-4608-964a-5a61497da2f9]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4111a087-4e9f-4a73-bd02-08c8a7f2ae07

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4111a087-4e9f-4a73-bd02-08c8a7f2ae07
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4111a087-4e9f-4a73-bd02-08c8a7f2ae07
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • GutMoor1
    xpPlanDate
    • 2014-05-06
    name
    • GutMoor1
    internalId
    • 56b5779e-afc8-4cab-8738-3cd3d28b06ec
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Gut Moor 1 für den Geltungsbereich zwischen dem Großmoordamm, der Landesgrenze zu Niedersachsen, dem Seevedeich, der Hörstener Straße und der Westgrenze des Kleingartenvereins 732 (Bezirk Harburg, Ortsteil 704) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Großmoordamm – Ostgrenze des Flurstücks 289 – Landesgrenze zu Niedersachsen – Seevedeich – Westgrenzen der Flurstücke 330, 273, 275, 276 und 129 – Gemarkungsgrenze der Gemarkung Gut Moor – über den Kanzlershofer Weg – Südwestgrenzen der Flurstücke 289, 75 und 74 – Hörstener Straße – Gemarkungsgrenze der Gemarkung Gut Moor – über die Flurstücke 177 und 183, Westgrenzen der Flurstücke 17 und 294 der Gemarkung Gut Moor.
    erstellungsMassstab
    • 2500
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf der Fläche für die Landwirtschaft sind innerhalb des durch die Baugrenze bezeichneten Bereiches nur Gebäude zulässig, die im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Nutzung stehen. Zulässig sind ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten, Lagerhäuser für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Geräte und Fahrzeuge sowie Stallgebäude.][§2 Nr.2 | Die als extensives Feuchtgrünland festgesetzte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als zweischürige Wiese oder als Mähweide mit maximal zwei Tieren je Hektar zu entwickeln und zu erhalten. Bodenbearbeitungen und Mahd sind außerhalb der Zeiten von Vogelbrut und Jungenaufzucht durchzuführen. Eine ausreichende Nachmahd ist zu gewährleisten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 704]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2014-05-06
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c0c8468c-4c5b-4281-acd4-11f7bccb64fc]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_41174be6-4edb-44aa-9346-da68bcc5de3c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_41174be6-4edb-44aa-9346-da68bcc5de3c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_41174be6-4edb-44aa-9346-da68bcc5de3c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D236
    xpPlanDate
    • 1958-07-09
    name
    • D236
    internalId
    • 8dbd002c-0880-4b24-b967-ddf03eedae97
    technHerstellDatum
    • 2016-04-19
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Auf die im Durchführungsplan ausgewiesenen Gebäude mit mehr als 4 Vollgeschossen finden die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung Anwendung.][Nr. 2.11 | Die zulässigen Traufhöhen betragen für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) höchstens 4,50 m.][Nr. 2.12 | Die zulässigen Traufhöhen betragen für die achtgeschossige Wohnhausbebauung (W8g) höchstens 24,0 m.][Nr. 2.13 | Die zulässigen Traufhöhen betragen für die vierzehngeschossige Wohnhausbebauung (W14g) höchstens 40,0 m.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g), der ein- und zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g, G2g) und der Garagen unter Erdgleiche (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücke im Wohngebiet sowie die Oberflächen der Garagen unter Erdgleiche (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Soweit der Durchführungsplan die Erhaltung von Sielen in aufzuhebenden Straßenflächen vorsieht, sind Dienstbarkeiten zu begründen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 307]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-07-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9fd2d78c-f632-43eb-a737-c0dfbc82ed07]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_41225f92-5c90-4829-af05-4d6087477cf3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_41225f92-5c90-4829-af05-4d6087477cf3
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_41225f92-5c90-4829-af05-4d6087477cf3
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt69
    xpPlanDate
    • 1974-03-19
    name
    • Rahlstedt69
    internalId
    • 47541a30-ffd1-4ca1-9019-284fb070fe45
    technHerstellDatum
    • 2015-11-25
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind im Erdgeschoß nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nichtstörende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe und Verbrauchermärkte unzulässig.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1974-03-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7da1d747-dc33-4bf9-bdb9-b135e40b62cc]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_412c212d-1f45-4936-940f-4834dafb4ad9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_412c212d-1f45-4936-940f-4834dafb4ad9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_412c212d-1f45-4936-940f-4834dafb4ad9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel7
    xpPlanDate
    • 1967-07-03
    name
    • Gross-Borstel7
    internalId
    • 32e2e426-8ce5-497d-b6a1-281a72a07820
    technHerstellDatum
    • 2014-04-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.2 | Die Gemeinschaftsstellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) für die Reihenhäuser auf den Flurstücken 1246 bis 1251, 1066, 1067 und 889 der Gemarkung Groß Borstel. Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge dient der Erfüllung dieser Verpflichtungen auf dem Baugrundstück, auf dem sie ausgewiesen ist. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 4 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 406]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-07-03
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6b2ba2f2-801e-41b7-9461-9cf3efd14390]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_41514844-48f3-41a3-b9da-7b7d8eac2034

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_41514844-48f3-41a3-b9da-7b7d8eac2034
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_41514844-48f3-41a3-b9da-7b7d8eac2034
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld62
    xpPlanDate
    • 2015-03-30
    name
    • Bahrenfeld62
    internalId
    • a551cb21-5c97-4bde-9fa3-7a9d8f1cc1b9
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bahrenfeld 62 für den Geltungsbereich südlich der Stresemannstraße und östlich des Celsiuswegs (Bezirk Altona, Ortsteil 215) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Stresemannstraße – Stahltwiete – Bahrenfelder Steindamm – Celsiusweg.
    technHerstellDatum
    • 2017-03-23
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert (v. H.) der Geschossfläche des Betriebs beträgt. Verkaufs- und Ausstellungsflächen für zentrenrelevante Sortimente dürfen 200 m² je Betrieb nicht überschreiten. Zentrenrelevante Sortimente (Anlage 1 zu den „Leitlinien für den Einzelhandel im Rahmen der Hamburger Stadtentwicklungspolitik“ vom 15. Februar 1996) sind: Nahrungs- und Genussmittel, Drogerien, Parfümerien, Textilien, Bekleidung, Schuhe, Lederwaren, Uhren, Schmuck, Foto, Optik, Spielwaren, Sportartikel, Bücher, Papier- und Schreibwaren, Kunstgewerbe, Geschenkartikel, Unterhaltungselektronikartikel (sogenannte braune Ware), Haushaltselektroartikel, Bild- und Tonträger, Kommunikationselektronik (sogenannte weiße Ware), Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Fahrräder.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Tankstellen, gewerbliche Freizeitbetriebe, Versammlungsstätten, Schank- und Speisewirtschaften sowie Prostitutionsbetriebe und prostitutionsähnliche Nutzungen jeder Art sind unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoffe- und Geruchsemission das Wohnen in den angrenzenden Gebieten wesentlich stören, wie regelhaft Lackierereien, Tischlereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn im Genehmigungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nachgewiesen wird. Zudem sind im Gewerbegebiet Betriebe unzulässig, in deren Betriebsbereichen gefährliche Stoffe nach § 1 in Verbindung mit Anhang I der Störfall-Verordnung in der Fassung vom 8. Juni 2005 (BGBl. I S. 1599), zuletzt geändert am 14. August 2013 (BGBl. I S. 3230), vorhanden sind, die den Abstandsklassen I bis IV nach dem Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit (KAS 18) Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfallverordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG zugeordnet werden. Ausnahmen sind zulässig, wenn ein geringerer Achtungsabstand nachgewiesen werden kann, zum Beispiel aufgrund besonderer, über den Stand der Sicherheitstechnik hinausgehender, technischer oder organisatorischer Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen oder zur Begrenzung deren Auswirkungen.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet wird für die mit „(1)“ bezeichnete Fläche zugunsten des vorhandenen Zweiradfachmarkts ein erweiterter Bestandsschutz im Sinne von § 1 Absatz 10 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), festgesetzt. Erneuerungen und Änderungen der baulichen Anlagen können im Erdgeschoss zugelassen werden, wenn damit keine Erweiterung der Verkaufsfläche einhergeht. Als Folgenutzung des Betriebs können im Erdgeschoss ausnahmsweise Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, sofern diese eine Verkaufsfläche von 400 m² nicht überschreiten.][§2 Nr.5 | Die festgesetzten Gebäudehöhen können in den Baugebieten für Dachzugänge und technische Anlagen (wie zum Beispiel Aufzugsüberfahrten, Zu- und Abluftanlagen, Anlagen zur Gewinnung der Solarenergie) um bis zu 2 m überschritten werden. Diese technischen Anlagen müssen mindestens 2 m von der Traufkante abgerückt werden und dürfen maximal ein Drittel der jeweiligen Dachfläche bedecken.][§2 Nr.6 | Im mit „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet sind Wohnungen im Erdgeschoss und in dem mit „(I)“ bezeichneten Teilbereich unzulässig.][§2 Nr.7 | In den Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten sowie Prostitutionsbetriebe und prostitutionsähnliche Nutzungen jeder Art unzulässig. Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften sind nur als Ausnahme zulässig.][§2 Nr.8 | Im mit „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet ist die als Höchstmaß zulässige Gebäudehöhe nur dann zulässig, wenn sie von der mit „(F)“ bezeichneten Baugrenze oberhalb der dort festgesetzten Traufhöhe in einem Winkel von maximal 70 Grad zurückgesetzt ist.][§2 Nr.9 | In den allgemeinen Wohngebieten sowie den mit „MI 2“ bezeichneten Mischgebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 4 m zugelassen werden. An den mit „(2)“ bezeichneten Fassaden ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone bis zu einer Tiefe von 2 m auf insgesamt 50 v. H. der über alle Obergeschosse, die Vollgeschosse sind, aufsummierten Fassadenlänge zulässig. An den mit „(3)“ bezeichneten Fassaden ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone bis zu einer Tiefe von 1,5 m auf insgesamt 50 v. H. der über alle Obergeschosse, die Vollgeschosse sind, aufsummierten Fassadenlänge zulässig.][§2 Nr.10 | In den mit „MI 2“ bezeichneten Mischgebieten, in dem mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sowie auf den im allgemeinen Wohngebiet befindlichen Flurstücken 1906, 1907, 5300, 2602 und 2603 der Gemarkung Ottensen kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.11 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sowie in den Mischgebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.13 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.14 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.15 | In dem mit „(E)“ bezeichneten Fassadenabschnitt ist die Außenfassade mit Ausnahme von Türen und Fenstern ab einer Höhe von 25 cm über dem Schnittpunkt der Außenfassade mit dem Gelände bis zu einer Höhe von 5,5 m als schallabsorbierende Fassade hinsichtlich der Verkehrsgeräusche mit einem Schallabsorptionsgrad von mindestens αs~0,8 auszuführen.][§2 Nr.16 | In dem mit „(B)“ bezeichneten Bereich des allgemeinen Wohngebiets und des Mischgebiets sind einseitig zur Stahltwiete ausgerichtete Wohnungen unzulässig. An den mit „(G)“ gekennzeichneten Gebäudeseiten sind entweder a) vor den Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen oder b) Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen oder c) in den Aufenthaltsräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 40 dB(A) bei teilgeöffneten Fenstern während der Tagzeit nicht überschritten wird. Außenwohnbereiche (zum Beispiel Balkone und Terrassen) der Wohnungen sind nur auf der lärmabgewandten Seite zulässig. Schlafräume sind zwingend zu der mit „(H)“ gekennzeichneten Fassade auszurichten. Wohnräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Ausnahmsweise kann die Anordnung von Schlafräumen auch an einer anderen als der mit „(H)“ gekennzeichneten Fassade zugelassen werden, wenn der Schlafraum über ein Fenster an der mit „(H)“ gekennzeichneten Fassade verfügt.][§2 Nr.17 | In dem mit „(C)“ bezeichneten Bereich des allgemeinen Wohngebiets sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohnräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner als 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.18 | Gewerbliche Aufenthaltsräume und Betriebswohnungen sind entlang der Stresemannstraße und des Bahrenfelder Steindamms durch geeignete Grundrissgestaltung der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.19 | In den mit „(D)“ gekennzeichneten überbaubaren Flächen des allgemeinen Wohngebiets „WA 1“ ist eine Wohnnutzung erst dann zulässig, wenn in dem Mischgebiet „MI 1“ ein Baukörper über die gesamte Breite der überbaubaren Fläche mit mindestens gleicher Höhe wie das Gebäude im allgemeinen Wohngebiet „WA 1“ im geschlossenen Rohbau (einschließlich Fenstereinbau) fertig gestellt wurde.][§2 Nr.20 | Im mit „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet sind einseitig zum Gewerbegebiet orientierte Wohnungen unzulässig. Wohn- und Schlafräume sind zu den vom Gewerbegebiet abgewandten Fassaden (Süd, Ost, West) anzuordnen. Haben die Wohn- und Schlafräume zusätzlich Fenster an der dem Gewerbegebiet zugewandten Gebäudeseite, so müssen diese nicht öffenbar ausgeführt werden. Sofern die Fenster öffenbar ausgeführt werden sollen oder eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist vor den Fenstern der Wohn- und Schlafräume durch bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von einzelnen baulichen Maßnahmen, wie zum Beispiel verglasten Vorbauten, Vorhangfassaden oder vergleichbare Maßnahmen oder einer Kombination mehrerer Maßnahmen sicherzustellen, dass 0,5 m vor dem geöffneten Fenster die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm sowie die zulässigen Spitzenpegel nicht überschritten werden.][§2 Nr.21 | Im Mischgebiet „MI 2“ ist die Anordnung von Schlafräumen an der mit „(A)“ gekennzeichneten Fassade unzulässig. Wohnräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Ausnahmsweise kann die Anordnung von Schlafräumen an der mit „(A)“ gekennzeichneten Fassade zugelassen werden, wenn der Schlafraum über ein Fenster an einer anderen, nicht mit „(A)“ gekennzeichneten Fassade verfügt.][§2 Nr.22 | Im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet ist in den Schlafräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass ein Innenraumpegel bei gekipptem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien oder Wintergärten muss dieser Innenraumpegel bei gekippten beziehungsweise teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohnräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.23 | In den Baugebieten mit Ausnahme des mit „MI 1“ bezeichneten Mischgebiets sind die Dachflächen von Gebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen ausnahmsweise abgesehen werden, die als Terrassen hergerichtet werden oder der Belichtung, der Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.][§2 Nr.24 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit einem mindestens 80 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Terrassen, Stellplätze, Wege und Freitreppen sowie Kinderspielflächen.][§2 Nr.25 | In den Mischgebieten sowie in dem mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet ist je 350 m² nicht überbaubarer Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen.][§2 Nr.26 | Die im Gewerbegebiet zur Anpflanzung festgesetzten Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Es sind großkronige Bäume zu verwenden.][§2 Nr.27 | Für festgesetzte Baumpflanzungen und für Ersatzpflanzungen sind einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.28 | Für die zur Erhaltung festgesetzten Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter und der Umfang der Pflanzung erhalten bleibt. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.29 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden sind mit Schlingoder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.30 | Im Gewerbegebiet ist an den nach Süden oder Osten gerichteten Wänden der Neubauten je angefangene 15 m Wandlänge mindestens eine künstliche Höhle für Fledermäuse und je angefangene 10 m Wandlänge eine künstliche Höhle für Mauersegler an geeigneten Stellen baulich in die Wand zu integrieren und zu unterhalten. In den Mischgebieten sind 10 Nistkästen an naturschutzfachlich geeigneten Stellen für Halbhöhlen- und Höhlenbrüter anzubringen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 215]
    plangeber
    • [Name: 215]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2015-03-30
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_363b35e9-6ac3-4ca6-832f-9b534a0a51f4]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_416859c5-66ef-481b-8a12-698ccea38810

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_416859c5-66ef-481b-8a12-698ccea38810
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_416859c5-66ef-481b-8a12-698ccea38810
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenbek6-Roenneburg21-Wilstorf23
    xpPlanDate
    • 1984-03-12
    name
    • Langenbek6-Roenneburg21-Wilstorf23
    internalId
    • 4193e2a6-936f-49a5-a43c-7fb09923bd2a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenbek 6 / Rönneburg 21 / Wilstorf 23 für den Geltungsbereich Winsener Straße, Nordgrenzen der Flurstücke 427, 446 und 616 (sogenannter Weg im Langenbeker Feld), Westgrenze des Flurstücks 99 der Gemarkung Langenbek — Gemarkungsgrenze — über das Flurstück 1159, Nordgrenze des Flurstücks 1146, über das Flurstück 1146 der Gemarkung Wilstorf — über die Flurstücke 681, 604 bis 608, Nordgrenze der Flurstücke 609 und 160, über das Flurstück 276 (Rotbergfeld), Südgrenze des Flurstücks 276 der Gemarkung Rönneburg — Rotbergkamp — Ostgrenzen der Flurstücke 848 und 666, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 992, Südgrenze des Flurstücks 523, über das Flurstück 283 (Rotbergfeld) entlang des Rönneburger Kirchwegs zur Nordgrenze des Flurstücks 306, Ostgrenzen der Flurstücke 306 und 308, über die Flurstücke 309, 310 und 311 der Gemarkung Rönneburg — über das Flurstück 61 (Rönneburger Kirchweg), Westgrenze des Flurstücks 139, Südgrenze des Flurstücks 139, Westgrenzen der Flurstücke 138, 137, 136, 135 und 134, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 989, Südgrenzen der Flurstücke 131 und 84 der Gemarkung Langenbek (Bezirk Harburg, Ortsteile 707, 706 und 705) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-02
    texte
    • [§2 Nr.1 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden. Kamine sind zulässig, wenn sie mit Holz oder Gas befeuert werden oder elektrische Energie verwendet wird.][§2 Nr.2 | Im Bereich von Reihenhausgebieten sind ebenerdige Stellplätze auch in Vorgärten zulässig. Anstelle von Stellplätzen dürfen dort Garagen nicht errichtet werden.][§2 Nr.3 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.4 | Auf den mit A bezeichneten Flächen sind für die Außenwände nur hellrote bis rotbraune Ziegelsteine und für die geneigten Dächer nur Materialien mit roten Farbtönen zu verwenden.][§2 Nr.5 | Bei den viergeschossigen Baukörpern sowie bei den dreigeschossigen Baukörpern im östlichen Plangebiet sind die Außenwände der obersten Vollgeschosse mit einer Dachneigung von maximal 60 Grad auszubilden und dachartig zu gestalten; weitere Dachgeschosse sind nicht zulässig.][§2 Nr.6 | Die Dächer der dreigeschossigen Baukörper sind — soweit sie nicht von der Regelung nach Nummer 5 erfaßt werden — mit einer Neigung von maximal 35 Grad auszubilden. Aufenthaltsräume im Dachraum sowie Drempel sind nicht zulässig.][§2 Nr.7 | Auf Baugrundstücken, die an Parkanlagen grenzen, ist aus der Art und Anordnung von Holzzäunen oder durch Einfriedigungen mit heimischen Heckengehölzen sicherzustellen, daß ein landschaftlicher Zusammenhang zur Parkanlage erkennbar wird. Die Höhe der Holzzäune darf 0,8 m nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende Betriebe unzulässig.][§2 Nr.9 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.10 | Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung Rönneburg vom 28. Januar 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 10), zuletzt geändert am 2. Juli 1981 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 167), aufgehoben.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 707, 706, 705]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1984-03-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ed8fb26a-f639-4367-b8f4-417436e79ff5]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung