Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei
eingeschossigen Geschäftshäusern 5,0 m
viergeschossigen Geschäftshäusern 15,0 m,
fünfgeschossigen Geschäftshäusern 16,0 m.
siebengeschossigen Geschäftshäusern 22,0 m.
achtgeschossigen Geschäftshäusern 25,0 m,
zehngeschossigen Geschäftshäusern 32,0 m.
In den Kerngebieten sind Tankstellen im Zusammenhang
mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig.
Ausnahmen für sonstige Tankstellen nach § 7 Absatz 3
Nummer 1 BauNVO werden ausgeschlossen.
Die festgesetzten mit A gekennzeichneten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, Fußgängerbrücken einschließlich der erforderlichen Stützen herzustellen und zu unterhalten.
Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen.
Im Sondergebiet ist das Überschreiten der festgesetzten
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 für in § 19 Absatz 4
Satz 1 BauNVO bezeichnete Anlagen bis zu einer GRZ
von 0,89 zulässig.
Auf der Sondergebietsfläche „Sport- und Veranstaltungszentrum" sind Mehrzweckhallen für Sporttraining und -wettkämpfe, Konzert- und Kulturveranstaltungen einschließlich damit in Zusammenhang stehender ergänzender Nutzungen (wie Wohnung für den Hallenwart und Restaurationseinrichtungen) sowie Stellplatzanlagen zulässig.
Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien
und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen
Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige
Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht
können zugelassen werden.