BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1644c7f5-3dbf-4e8e-90a0-1b991a85a690

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1644c7f5-3dbf-4e8e-90a0-1b991a85a690
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1644c7f5-3dbf-4e8e-90a0-1b991a85a690
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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung2
    • (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cf8308fc-e4e6-45bf-bcaa-294c98be2629]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_f75cfa9e-965e-4982-9192-762df9d8f462][XPLAN_XP_PPO_773f368e-8cd1-44b9-8bff-1292d9004294]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1660b243-ae44-4678-9bca-d7b4ba7ebd40

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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1660b243-ae44-4678-9bca-d7b4ba7ebd40
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek55(2Aend)
    xpPlanDate
    • 1994-01-11
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2 | In $ 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: „4. Für die in der Anlage schraffiert dargestellten Gewerbegebiets südlich Cuxhavener Straße ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). maßgebend. In diesen Gebieten sind gewerbliche Freizeiteinrichrungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Auf der mit „A“ bezeichneten Fläche wird eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Im übrigen bleiben die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen der Gewerbeqebiete bestehen.“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b1b20cf7-7df5-40e9-84a3-79f367ad98fc]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_166477be-09ad-4386-be03-4299ba9f132e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_166477be-09ad-4386-be03-4299ba9f132e
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_166477be-09ad-4386-be03-4299ba9f132e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen19-Eidelstedt44(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1996-06-20
    gliederung1
    • A
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.5.1 | „5. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Graf-Johann-Weg und der Bundesautobahn A 7 gilt: 5.1 Auf der mit „A“ bezeichneten Fläche wird für die „Bäugrundstücke für den Gemeinbedarf“ die Zweckbestimmung „Alters- und Pflegeheim“ durch die Zweckbestimmung »Kindertagesheim und Jugendclub (Freie und Hansestadt Hamburg)“ ersetzt. Für das Maß der baulichen Nutzung wird eine zweigeschossige Bebauung als Höchstmaß mit einer Grundflächenzähl von 0,3 und einer Geschoßflächenzahl von 0,6 jeweils als Höchstmaß festgesetzt. Die bisherigen Ausweisungen von vier beziehungsweise sechs Vollgeschossen als Höchstgrenze in geschlossener Bauweise sowie die Baugrenze Zwischen der Vier- und Sechsgeschossigkeit entfallen. Die nordöstliche Baugrenze wird um 10 m in nordöstliche Richtung, die südöstliche Baugrenze um 12 m in nordwestliche Richtung versetzt ausgewiesen. Zwischen der neuen südöstlichen Baugrenze und der mit „E“ bezeichneten Fläche sind Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen nicht zulässig. Für den Jugendclub ist durch Anordnung der Baukörper, geeignete Grundrißgestaltung oder bauliche Maßnahmen sicherzustellen, daß eine Beeinträchtigung des nordöstlich angrenzenden Wohngebiets ausgeschlossen wird.][§1 Nr.2.6 | 6. Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Schnelsen, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen vom 26. November 1957 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791 -f), zuletzt geändert am 27. Februar 1996 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 29), wird für die mit „A“, „E“ und „D“ bezeichneten Flächen aufgehoben. Entlang der Ostgrenze des Flurstücks 991 wird die geänderte Grenze des Landschaftsschutzgebiets festgesetzt.“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f7458d55-2075-4e64-a106-d92a073a7804]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_16876d89-0dd8-4a46-aca7-d8760752cb88

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_16876d89-0dd8-4a46-aca7-d8760752cb88
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_16876d89-0dd8-4a46-aca7-d8760752cb88
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen45
    xpPlanDate
    • 1994-04-20
    text
    • DG
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Die festgesetzten Dachgeschosse sind mit einer Neigung von maximal 60 Grad auszubilden. Aufgehende Wände und Erker können im Bereich von Dachgeschossen senkrecht ausgebildet werden, sofern die Erker zusammen nicht mehr als ein Viertel der Länge der Gebäudefront breit sind.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f8418e4a-daf5-44cb-8c86-ee84dc40f865]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_16ca74cb-d7b2-4f90-9624-5889b3736d36

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_16ca74cb-d7b2-4f90-9624-5889b3736d36
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_16ca74cb-d7b2-4f90-9624-5889b3736d36
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt110
    xpPlanDate
    • 2020-01-08
    gliederung2
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f80a3c34-4e8f-400a-9a09-09a533a8390d]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_74b214df-cd01-418a-8683-849bbbe75845][XPLAN_XP_PPO_5f5bb7ad-3b10-4aa6-9a5d-2d79be614b1d][XPLAN_XP_PPO_ac9af8ab-283f-476c-be32-e15e6e6afa80]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | Für die mit „(A)“ bezeichneten Fassaden gilt:][§2 Nr.6.1 | Für die mit „(A)“ bezeichneten Fassaden gilt: Für Schlafräume ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird.][§2 Nr.6.2 | Für die mit „(A)“ bezeichneten Fassaden gilt:Vor den übrigen Aufenthaltsräumen sind a) verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen oder b) Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen oder c) geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen und ist dadurch sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 40 dB(A) bei teilgeöffneten Fenstern während der Tagzeit nicht überschritten wird.][§2 Nr.6.3 | Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Außenwohnbereiche (zum Beispiel Balkone, Loggien, Terrassen) der Wohnungen sind an der mit „(A)“ bezeichneten Fassade unzulässig. Wohnungen, die einseitig zu der mit „(A)“ bezeichneten Fassade orientiert sind, sind unzulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_16e43251-9a52-45ea-886a-cc7fda5ad69e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_16e43251-9a52-45ea-886a-cc7fda5ad69e
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_16e43251-9a52-45ea-886a-cc7fda5ad69e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity9
    xpPlanDate
    • 2018-09-11
    gliederung1
    • MK 4
    gliederung2
    • (M)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ffc0159f-a66c-4cc0-83c8-ff0dad1f31fc]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.25 | Auf den mit „(M)“ bezeichneten Flächen des Kerngebiets sind die Dachflächen mit Ausnahme der gemäß Nummer 9 zulässigen Anlagen und technischen Aufbauten zu mindestens 30 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortangepassten Stauden und Gräsern zu begrünen. Darüber hinaus müssen mindestens 20 v. H. mit einem mindestens 50 cm starken Substrataufbau intensiv mit Stauden und Sträuchern begrünt werden. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.26 | Auf den mit „(M)“ bezeichneten Flächen des Kerngebiets ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Kerngebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B 5), Nummer 6.2, nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_16e68b8f-ceb4-4024-80a0-0335ecee743b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_16e68b8f-ceb4-4024-80a0-0335ecee743b
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_16e68b8f-ceb4-4024-80a0-0335ecee743b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen40
    xpPlanDate
    • 2012-08-03
    text
    • Lärmschutz Fassade
    gliederung1
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5283fd96-3f38-4d13-b52a-1cc8726a099f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.11 | In den allgemeinen Wohngebieten sind entlang der mit „(A)" gekennzeichneten Fassaden vor Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), verglaste Laubengänge oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Sollen die Außenwände dieser Räume geschlossen ausgeführt werden, müssen Fenster zur lärmabgewandten Seite oder zu den verglasten Vorbauten angeordnet werden, die den Anforderungen der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 20. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 554), entsprechen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1720ed73-7d4b-4a05-9d3a-2797d7eb2230

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1720ed73-7d4b-4a05-9d3a-2797d7eb2230
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1720ed73-7d4b-4a05-9d3a-2797d7eb2230
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuenfelde17
    xpPlanDate
    • 2023-10-05
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c5ae0424-2020-42dc-8c3d-4273fe196edf]
    refTextInhalt
    • [§2Nr.7 | Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärm- abgewandte Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_17524c92-2af6-4e23-bcce-19d7c349fbcf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_17524c92-2af6-4e23-bcce-19d7c349fbcf
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_17524c92-2af6-4e23-bcce-19d7c349fbcf
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld23
    xpPlanDate
    • 2011-04-12
    gliederung1
    • (2)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_39521d27-c2c7-4412-a640-544fab3fd9f7]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_c15b8c34-fc53-4931-8e76-1ba4eed0e17b]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Auf den mit „(1)" und „(2)" bezeichneten Flächen der Wohngebiete sind Standplätze für Abfall- und Wertstoffsammelbehälter in den Vorgärten, sowie Stellplätze und Garagen außerhalb der dafür festgesetzten Flächen unzulässig.][§2 Nr.5 | Auf den mit „(2)" bezeichneten Flächen der Wohngebiete sind im Erdgeschoss nur Stellplätze, Standplätze für Abfall- und Wertstoffsammelbehälter und Hauszugänge zulässig. Die offene Tordurchfahrt ist mit einer lichten Höhe von mindestens 3 m zu errichten.][§2 Nr.7 | Auf den mit „(1)", „(2)" und „(3)" bezeichneten Flächen der Wohn- und Mischgebiete sind nur Flachdächer mit einer Neigung bis zu 5 Grad zulässig. Auf diesen Flächen sind oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse keine Staffelgeschosse zulässig. Stützkonstruktionen von Anlagen, die der Gewinnung von Solarenergie dienen, sind auf Flachdächern so zu konstruieren, dass sie vom öffentlichen Raum nicht eingesehen werden können. Dachüberstände sind unzulässig. Dacheindeckungen, Dachrinnen und Regenfallrohre dürfen kein Kupfer enthalten. Als Ausnahme sind auf den mit „(15)" bezeichneten Flächen maximal 30 Grad nach Süden geneigte Pultdächer zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_176801f4-74dc-4622-b789-b69c299a6fa0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_176801f4-74dc-4622-b789-b69c299a6fa0
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_176801f4-74dc-4622-b789-b69c299a6fa0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld7(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e1b4c4aa-931b-424f-bf09-727b793259c7]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 7“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt: „5. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon ist der schraffiert dargestellte Bereich des Flurstücks 2177 der Gemarkung Bramfeld. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). Nummer 4 bleibt insoweit unberührt.“]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung