BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_cdd5987e-211a-4162-8d96-47fb10255490

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_cdd5987e-211a-4162-8d96-47fb10255490
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    • XPLAN_BP_PLAN_cdd5987e-211a-4162-8d96-47fb10255490
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt3
    xpPlanDate
    • 1966-11-08
    name
    • Billstedt3
    internalId
    • 69196d02-c430-4d9b-b31a-f2cc78a2d0ac
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 3 für das Plangebiet Merkenstraße — Reinskamp — Nordostgrenzen der Flurstücke 867 und 611 sowie Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 612 der Gemarkung Öjendorf — Kampmoortwiete — Öjendorfer Höhe (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt:
    technHerstellDatum
    • 2015-07-30
    wurdeGeaendertVonPlan
    • [Verbundener Plan: Billstedt 53][Verbundener Plan: Billstedt82][Verbundener Plan: Billstedt92][Verbundener Plan: Billstedt 53][Verbundener Plan: Billstedt82][Verbundener Plan: Billstedt92][Verbundener Plan: Billstedt 53][Verbundener Plan: Billstedt82][Verbundener Plan: Billstedt92]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, für die Reihenhäuser und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-11-08
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e682ac17-7bce-4b73-b389-60ad64e38b84]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_cdeeb0c4-c21b-4e69-8421-22756794011b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_cdeeb0c4-c21b-4e69-8421-22756794011b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_cdeeb0c4-c21b-4e69-8421-22756794011b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt101
    xpPlanDate
    • 2005-02-08
    name
    • Billstedt101
    internalId
    • 5fc2036c-2373-4980-b5c1-1cfe883eb16f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 101 für den in der Anlage durch eine durchgehende schwarze Linie umgrenzten Geltungsbereich zwischen Bergedorfer Straße, Bundesautobahn A1, Glinder Au und Havighorster Graben (Bezirksamt Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bundesautobahn A 1 - Glinder Au - Steinfurths Diek - Glinder Au - Ostgrenze der Flurstücke 2800 und 2864 (Havighorster Graben), über das Flurstück 368, Ostgrenze des Flurstücks 2933 (Havighorster Graben), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3163, Ostgrenze des Flurstücks 3164, über die Flurstücke 2105, 2330 und 387, Ostgrenze des Flurstücks 3273, über die Flurstücke 389 und 390, Ostgrenze des Flurstücks 3274, über die Flurstücke 392 bis 396 der Gemarkung Kirchsteinbek - Steinbeker Grenzdamm - über das Flurstück 3404 (Kandinsky Allee), Ost- und Südgrenzen der Flurstücke 3259 und 2371 der Gemarkung Kirchsteinbek - Bergedorfer Straße.
    technHerstellDatum
    • 2015-12-21
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für die mit „C" bezeichnete Fläche nördlich Rahewinkel und das Flurstück 2863 der Gemarkung Kirchsteinbek auf der mit „D" bezeichneten Fläche südlich Rahewinkel wird in der Planzeichnung des Gesetzes über den Bebauungsplan Billstedt 69 vom 27. Juni 1975 (HmbGVBl. S. 133), zuletzt geändert am 13. April 2004 (HmbGVBl. S. 202), die Gewerbegebietsausweisung aufgehoben und stattdessen Kerngebiet ausgewiesen. Für die Flurstücke 2783 und 2786 werden die Ausweisungen „allgemeines Wohngebiet", „Flächen für Stellplätze oder Garagen unter Erdgleiche" sowie die „Zuordnung zusammenhängender Flächen" aufgehoben und stattdessen Kerngebiet ausgewiesen.][§2 Nr.2 | Auf den Flurstücken 2783 und 2786 wird eine überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen mit einem Abstand von jeweils 2,5 m zu der Nordgrenze des Flurstücks 2786, den Ostgrenzen der Flurstücke 2786 und 2783 sowie der Südgrenze des Flurstücks 2783 festgesetzt.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten auf den mit „C" und „D" bezeichneten Flächen wird eine Grundflächenzahl von 1,0 als Höchstmaß sowie für die Flurstücke 2783 und 2786 eine maximal zweigeschossige Bebauung in geschlossener Bauweise und eine maximale Geschossflächenzahl von 1,6 festgesetzt.][§2 Nr.4 | Im Gesetz über den Bebauungsplan Billstedt 69 wird in § 2 die Nummer 3 gestrichen; die bisherigen Nummern 4 bis 9 werden Nummern 3 bis 8.][§2 Nr.5 | Für die mit „B" bezeichnete Fläche wird in der Planzeichnung der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 58 vom 18. Februar 1970 (HmbGVBl. S. 56), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 501), die Ausweisung Baugrundstücke für besondere bauliche Anlagen (Hochgarage) aufgehoben und stattdessen Mischgebiet mit maximal fünf Vollgeschossen und einer Grundflächenzahl von 1,0 als Höchstmaß ausgewiesen.][§2 Nr.6 | Im Gesetz über den Bebauungsplan Billstedt 58 wird in § 2 die Nummer 2 gestrichen; die bisherigen Nummern 3 bis 8 werden Nummern 2 bis 7][§2 Nr.7 | In den überwiegend durch eine gewerbliche Nutzung geprägten Teilen der mit „A" und „B" bezeichneten Mischgebiete und in den mit „C" und „D" bezeichneten Kerngebieten sind Vergnügungsstätten unzulässig. In dem mit „E" bezeichneten Gewerbegebiet und in den übrigen Teilen der mit „A" und „B" bezeichneten Mischgebiete nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung vom 23. Januar 1990.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    plangeber
    • [Name: 131]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-02-08
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_69a746c4-b8e3-4a77-9c36-92091e847400]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Billstedt58|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung][Verbundener Plan: Billstedt69|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_cdeeb0c4-c21b-4e69-8421-22756794011b&filename=Billstedt101.pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_cdf1ba39-71c0-4d08-aae4-420ce407bf41

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_cdf1ba39-71c0-4d08-aae4-420ce407bf41
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_cdf1ba39-71c0-4d08-aae4-420ce407bf41
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Tonndorf5
    xpPlanDate
    • 1967-06-19
    name
    • Tonndorf5
    internalId
    • 3aa5ae55-42cf-4857-ade2-5f8990b309f7
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Tonndorf 5 für das Plangebiet Holstenhofweg — Ahrensburger Straße — Jenfelder Straße — Bahnanlagen — Westgrenze des Flurstücks 1704 der Gemarkung Tonndorf — Am Grundwasserwerk (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 513) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-30
    wurdeGeaendertVonPlan
    • [Verbundener Plan: Tonndorf21][Verbundener Plan: Tonndorf5 1. Aenderung][Verbundener Plan: Tonndorf21][Verbundener Plan: Tonndorf5 1. Aenderung]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig.][§2 Nr.2 | Die Gemeinschaftsstellflächen für Kraftfahrzeuge auf den Flurstücken 1842, 1888 und 1900 der Gemarkung Tonndorf dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) für die Reihenhäuser am Holstenhofweg. Die Stellflächen dienen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen im Wohngebiet geschlossener Bauweise und im Kerngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 513]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-06-19
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_005f2caf-04be-4275-8cbc-8cc1f33fbbf7]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_cdfc9de2-8ece-439c-a526-7981d79f8ff5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_cdfc9de2-8ece-439c-a526-7981d79f8ff5
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_cdfc9de2-8ece-439c-a526-7981d79f8ff5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli19-Neustadt20-Rotherbaum17
    xpPlanDate
    • 1969-11-10
    name
    • StPauli19-Neustadt20-Rotherbaum17
    internalId
    • c40bae0e-c45a-4d41-a652-fc91d9655198
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Pauli 19 / Neustadt 20 / Rotherbaum 17 für den Geltungsbereich Rentzelstraße — An der Verbindungsbahn — Bundesstraße — Grindelallee — Edmund-Siemers-Allee — Theodor-Heuss-Platz — Dammtordamm — Stephansplatz — Gorch-Fock-Wall — Jungiusstraße (Bezirke Hamburg-Mitte und Eimsbüttel, Ortsteile 107, 108, 311 und 312) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-13
    texte
    • [§2 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende Bestimmung: Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Deutschen Bundespost, der Hamburgischen Electricitats-Werke AG, der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Bauliche Vorhaben und solche Nutzungen sind unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können. Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 107, 108, 311, 312]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-11-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_38d5cfd3-b5bb-456f-b84e-0e6359a9750e]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ce2022d1-083e-465e-938f-a52f9c7b9ab5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ce2022d1-083e-465e-938f-a52f9c7b9ab5
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ce2022d1-083e-465e-938f-a52f9c7b9ab5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenbek4-Marmstorf19
    xpPlanDate
    • 1969-12-09
    name
    • Langenbek4-Marmstorf19
    internalId
    • 43223b18-0c28-49e2-803d-9f3deeb48760
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenbek 4 / Marmstorf 19 für den Geltungsbereich Am Frankenberg — Winsener Straße — Südgrenzen der Flurstücke 853 und 59, Westgrenzen der Flurstücke 59 bis 56 der Gemarkung Langenbek — Mühlenbach — Westgrenzen der Flurstücke 41 und 35 der Gemarkung Langenbek — Mühlenbach (Bezirk Harburg, Ortsteile 707 und 709) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-02
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) werden ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 707, 709 ]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-12-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6a52d405-2638-43d1-9813-7c302f12af10]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ce4ca1bb-cd65-4f61-8e00-5c0f55e095c5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ce4ca1bb-cd65-4f61-8e00-5c0f55e095c5
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ce4ca1bb-cd65-4f61-8e00-5c0f55e095c5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld63-Gross-Flottbek17
    xpPlanDate
    • 2014-07-03
    name
    • Bahrenfeld63-Gross-Flottbek17
    internalId
    • e84f68dc-b099-4fd2-b3ad-eae0079b55d4
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bahrenfeld 63/Groß Flottbek 17 für den Geltungsbereich zwischen BAB A 7, Lyserstraße, Friedensallee, Sibeliusstraße und Bahnanlagen (Bezirk Altona, Ortsteile 216, 218) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Über das Flurstück 2882, Nordgrenze des Flurstücks 2722 der Gemarkung Bahrenfeld – Lyserstraße – Friedensallee – Südostgrenze des Flurstücks 2602, Ostgrenze des Flurstücks 4256, Nordwest-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3326, über das Flurstück 4257 der Gemarkung Bahrenfeld – Bahnanlage – über das Flurstück 2475 der Gemarkung Bahrenfeld – Bahnanlage – Westgrenzen der Flurstücke 3003, 3002, 3655, 3656 (Baurstraße), 4255 und 2882 der Gemarkung Bahrenfeld.
    technHerstellDatum
    • 2017-02-24
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen][§2 Nr.2 | Im Erdgeschoss der mit „WA1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiete ist eine Überschreitung der Baugrenzen um bis zu 3 m für die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie bei Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig][§2 Nr.3 | Auf der als Bauspielplatz festgesetzten Fläche ist innerhalb des durch Baugrenzen bezeichneten überbaubaren Grundstücksteils ein Wirtschaftsgebäude mit den für die Nutzung des Bauspielplatzes notwendigen Räumen zulässig. Im Übrigen sind bauliche Anlagen des Hochbaus auf der als Bauspielplatz festgesetzten Fläche unzulässig.][§2 Nr.4 | In den mit „(A)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten ist sicherzustellen, dass durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie beispielsweise Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten ist innerhalb der mit „(B)“ bezeichneten Bereiche sicherzustellen, dass für den Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie beispielsweise verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind innerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Bereiche Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für den Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie beispielsweise verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.7 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sowie Ablagerungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | Für festgesetzte Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter und Umfang der Pflanzung erhalten bleibt.][§2 Nr.9 | Für festgesetzte Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern sowie für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind spätestens in der auf den Bauabschluss der Sportanlagen und des Bauspielplatzes folgenden Pflanzzeit Baumreihen mit dicht wachsenden Unterpflanzungen aus Sträuchern und Hecken anzulegen.][§2 Nr.11 | Auf der mit „(D)“ bezeichneten Sportanlage ist für je 300 m² der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Auf der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist während der Bauphase der Sportanlagen und des Bauspielplatzes ein naturnahes Feuchtbiotop mit Gehölzsaum und Röhrichtzone zu entwickeln und einzuzäunen.][§2 Nr.13 | Vor Baubeginn der Sportanlagen und des Bauspielplatzes sind auf den öffentlichen Grünflächen drei Fledermaus- Ganzjahres-Flachkästen an den verbleibenden Gebäuden sowie drei Fledermaus-Rundkästen, fünf Nistkästen für Halbhöhlenbrüter und zwölf Nistkästen für Höhlenbrüter mit einem Fluglochdurchmesser von 32 mm an Bäumen in fachlich geeigneter Weise anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.][§2 Nr.14 | Zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden der mit „Z“ bezeichneten öffentlichen Grünfläche und den ebenfalls mit „Z“ bezeichneten Flächen für Sport- und Spielanlagen die außerhalb des Bebauungsplangebiets gelegenen Flurstücke 934 und 6039 der Gemarkung Osdorf teilweise zugeordnet.][§2 Nr.15 | Auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen sind Sportnutzungen nur zulässig, wenn die Verkehrssicherheit auf der Bundesautobahn A 7 durch den Sportbetrieb nicht gefährdet wird][§2 Nr.16 | Auf der mit „(G)“ bezeichneten Fläche sind Sportnutzungen nur zulässig, wenn das hierfür maßgebende Teilstück der Bundesautobahn A 7 durch ein geschlossenes Bauwerk überdeckelt ist. Ausnahmen sind zulässig, wenn durch andere geeignete Maßnahmen (zum Beispiel eine Immissionsschutzwand) nachgewiesen werden kann, dass die Immissionsgrenzwerte der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065) eingehalten werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 2000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 216,218]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2014-07-03
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ec9bfa47-70ec-46ed-8d1b-f44ee1acb807]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ce7862ca-a665-4da8-9d2f-2a01734208d5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ce7862ca-a665-4da8-9d2f-2a01734208d5
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ce7862ca-a665-4da8-9d2f-2a01734208d5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld8
    xpPlanDate
    • 1969-12-16
    name
    • Jenfeld8
    internalId
    • b9f2f478-0da2-4ef0-89b6-44677dbf5b20
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Jenfeld 8 für den Geltungsbereich Öjendorfer Damm — Görlitzer Straße — Ostgrenzen der Flurstücke 1223 und 1234, über das Flurstück 1234 zur Ostgrenze des Flurstücks 1232 der Gemarkung Jenfeld — Barsbütteler Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-05
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet im Öjendorfer Damm sind im Erdgeschoß nur die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis des Ev.-luth. Kirchengemeindeverbandes Wandsbek, einen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-12-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6eed0735-d4d9-4cf8-af2f-4b44b2693b9a]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ce790e58-6f24-4f21-b8ec-a8bc77dbba1d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ce790e58-6f24-4f21-b8ec-a8bc77dbba1d
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    • XPLAN_BP_PLAN_ce790e58-6f24-4f21-b8ec-a8bc77dbba1d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt43
    xpPlanDate
    • 1985-04-23
    name
    • Lokstedt43
    internalId
    • 64a1663e-83d0-4460-9df5-5c9c6b3be36d
    technHerstellDatum
    • 2014-09-02
    texte
    • [§2 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Straße Grandweg sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen, soweit nicht andere schutzwürdige Gesichtspunkte entgegenstehen. Kann durch die Zuordnung der eforderliche Lärmschutz nicht erreicht werden, so muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1985-04-23
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_db0b3423-a1ce-4151-b520-07e8c6f54780]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ce7b4913-471e-4fb6-8e4e-489dbae5fef4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ce7b4913-471e-4fb6-8e4e-489dbae5fef4
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ce7b4913-471e-4fb6-8e4e-489dbae5fef4
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB382
    xpPlanDate
    • 1961-06-20
    name
    • TB382
    internalId
    • 70596117-67fc-4de5-b752-ec979f230aeb
    beschreibung
    • August-Krogmann-Straße von Neu-Surenland bis Pezolddamm
    technHerstellDatum
    • 2016-11-15
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 514, 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-20
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_83a28bf4-6229-4b7c-a3e3-d077accb84d0]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_cef7ff77-a1f6-4071-a742-56fde1e225c3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_cef7ff77-a1f6-4071-a742-56fde1e225c3
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_cef7ff77-a1f6-4071-a742-56fde1e225c3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen42
    xpPlanDate
    • 2022-03-29
    name
    • Othmarschen42
    internalId
    • 04f67817-d0df-48ea-a7e4-3227188b5d7e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Othmarschen 42 für den Geltungsbereich südlich des Othmarscher Kirchenwegs sowie westlich des Othmarscher Mühlenweges (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 3241, über die Flurstücke 3255 und 3277 (Othmarscher Kirchenweg), Nordgrenze des Flurstücks 3277 (Othmarscher Kirchenweg), über die Flurstücke 3277 (Othmarscher Kirchenweg) und 1094, über das Flurstück 994 (Othmarscher Mühlenweg), Ostgrenze des Flurstücks 994, über das Flurstück 994 (Othmarscher Mühlenweg), Nordost-, Südost- und Südgrenze des Flurstücks 3242, Südgrenze des Flurstücks 3241 der Gemarkung Othmarschen.
    technHerstellDatum
    • 2021-06-11
    erstellungsMassstab
    • 1000
    verfahrensMerkmale
    texte
    • [§ 2 Nr. 1 | In den Allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§ 2 Nr. 2 | Im Allgemeinen Wohngebiet „WA 1“ darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 für Grundstücke, auf denen Gebäude beidseitig ohne seitlichen Grenzabstand (sogenannte Reihenmittelhäuser) errichtet werden, bis 0,6 überschritten werden.][§ 2 Nr. 3 | In den Allgemeinen Wohngebieten sind oberhalb von vier festgesetzten Vollgeschossen keine weiteren Geschosse zulässig.][§ 2 Nr. 4 | In den Allgemeinen Wohngebieten müssen Dach- und Technikaufbauten mindestens 1,5 m hinter den Fassaden zurückbleiben. Eine Überschreitung der festgesetzten Vollgeschosse durch Dach- und Technikaufbauten ist um höchstens 1,5 m zulässig.][§ 2 Nr. 5 | In den Allgemeinen Wohngebieten können Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone und Loggien um bis zu 1,5 m zugelassen werden, wenn die Balkone insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand einnehmen und mehr als 2,5 m von den Nachbargrenzen entfernt sind. Für die mit „(A)“ bezeichneten überbaubaren Flächen und Gebäudeseiten können Überschreitungen der Baugrenzen durch ebenerdige, zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen um bis zu 2 m zugelassen werden, im Übrigen können Überschreitungen durch ebenerdige, zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen um bis zu 3 m ausnahmsweise zugelassen werden.][§ 2 Nr. 6 | In den Allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze, mit Ausnahme von Stellplätzen die als E-Ladestationen ausgeführt werden, ausschließlich in Tiefgaragen zulässig.][§ 2 Nr. 7 | In den Allgemeinen Wohngebieten darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 durch die Grundfläche für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), und für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§ 2 Nr. 8 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Ham-burg allgemein zugängliche Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§ 2 Nr. 9 | Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, dürfen einschließlich ihrer Überdeckung nicht über die natürliche Geländeoberfläche herausragen. Ausgenommen hiervon sind die Tiefgarageneinfahrten, die Tiefgaragenentlüftungen sowie erforderliche Treppenaufgänge.][§ 2 Nr. 10 | Entlang der mit „(B)“ bezeichneten Fläche ist für die Energieversorgung des Gebietes ein Energiezaun aus zweiteiligen Kollektorelementen mit einer Höhe von maximal 1,4 m über Geländeoberfläche zulässig. Die Energiekollektoren sind beidseitig durch Hecken aus Laubgehölzen einzugrünen. Das erforderliche Betriebsgebäude mit einer maximalen Grundfläche von 35 m² kann außerhalb der Baugrenzen zugelassen werden und ist dauerhaft zu begrünen.][§ 2 Nr. 11 | Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern in den Allgemeinen Wohngebieten darf ein 2,5 m breiter Übergang für Fußwege errichtet werden.][§ 2 Nr. 12 | Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind – außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen – im Kronenbereich zu erhaltender Bäume, Baumreihen und Gehölzgruppen unzulässig.][§ 2 Nr. 13 | Für die festgesetzten Baum- und Gehölzpflanzungen sind standortgerechte und heimische Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§ 2 Nr. 14 | Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete ist für je angefangene 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§ 2 Nr.15 | In den Allgemeinen Wohngebieten sind entlang der öffentlichen Verkehrsflächen und der öffentlichen Grünflächen nur Einfriedungen in Verbindung mit Hecken aus Laubgehölzen, in die gartenseitig durchbrochene Holzzäune oder Drahtzäune integriert sein können, zulässig.][§ 2 Nr.16 | Standplätze für Abfall- und Sammelplätze sind zu mindestens zwei Seiten mit Gehölzen in einer Mindestbreite von 70 cm einzugrünen.][§ 2 Nr.17 | In den Allgemeinen Wohngebieten sind die Dachflächen des obersten Geschosses als Flachdach oder als flach geneigte Dächer bis 10 Grad Neigung zu errichten und zu mindestens 80 vom Hundert (v. H.) mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortgerechten einheimischen Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Die nicht überbauten Dächer von Tiefgaragen sind zu mindestens 50 v. H. zu begrünen. Sie sind in den zu begrünenden Bereichen mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen. Für Baumpflanzungen auf den Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 16 m² je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 80 cm betragen. Die Dächer sind als Retentionsdächer auszuführen.][§ 2 Nr.18 | In den Allgemeinen Wohngebieten sind Außenleuchten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln, zum Beispiel in Form von Natrium-Niederdruck-, Natrium-Hochdruck- oder LED-Lampen, auszustatten. Die Leuchtanlagen sind staubdicht auszuführen und nach oben und zu den äußeren Grünflächen und Baumbeständen hin abzuschirmen oder so herzustellen, dass direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen vermieden werden. Die Beleuchtung ist zeitlich und in der Anzahl der Leuchtkörper auf das für die Beleuchtung der Flächen notwenige Mindestmaß zu beschränken.][§ 2 Nr.19 | In dem Allgemeinen Wohngebiet „WA 1“ sind in die Außenfassaden der Wohngebäude jeweils zwei Fledermausspaltkästen mit Quartierseignung sowie zwei Niststeine für Halbhöhlenbrüter an fachlich geeigneter Stelle baulich zu integrieren und dauerhaft zu erhalten. In dem zu erhaltenden Baumbestand innerhalb der privaten Grünfläche sind mindestens vier Fledermausspaltkästen mit Quartierseignung sowie vier Nischenbrüterhöhle in unmittelbarer Nähe der Fledermausspaltkästen an fachlich geeigneter Stelle anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2016-01-17
    veraenderungssperre
    • false
    auslegungsStartDatum
    • 2020-11-20
    auslegungsEndDatum
    • 2020-12-21
    traegerbeteiligungsStartDatum
    • 2019-04-09
    traegerbeteiligungsEndDatum
    • 2019-05-09
    rechtsverordnungsDatum
    • 2022-03-29
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_36f34b79-d97f-4e3b-8379-25392bee63de]
    aendert
    wurdeGeaendertVon
    versionBauNVODatum
    • 2017-11-21
    versionBauGBDatum
    • 2017-11-03
    versionBauGBText
    • zuletzt geändert am 08.08.2020
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung